RED Guide

Radio Equipment Directive – RED 2014/53/EU

1. Einführung

Die Funkanlagen-Richtlinie (RED 2014/53/EU) regelt das Inverkehrbringen von Funkgeräten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie gilt für Geräte, die Funkwellen zur drahtlosen Kommunikation oder Ortung nutzen – z. B. Mobiltelefone, WLAN-Router, Bluetooth-Zubehör, IoT-Komponenten oder Funksysteme in Fahrzeugen und Gebäuden.

Die RED dient für die Harmonisierung der Vorschriften in der EU und Sicherstellung eines freien Warenverkehrs für Funkanlagen im Binnenmarkt.

2. Überbersicht

  • Zentrale Anforderungen betreffen die elektrische Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), effiziente Nutzung des Frequenzspektrums (Funk), Gesundheit (SAR/MPE) und seit dem dem 1. August 2025 zusätzliche und verbindliche Anforderungen in Bezug auf die Cybersicherheit.

Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend und basiert auf einer Konformitätsbewertung und einer eigenen EU-Konformitätserklärung (DoC).

3. Ziel der Funkanlagen-Richtlinie

Die RED definiert grundlegende Anforderungen in drei zentralen Bereichen:

  1. Elektrische Sicherheit (electrical Safety)– Schutz von Personen, Haustieren und Sachwerten.
  2. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Sicherstellung unzulässiger Störungen und Gewährleistung störungsfreier Nutzung.
  3. Effiziente Nutzung des Frequenzspektrums (Funk) – Kontrollierter Einsatz begrenzter Funkfrequenzen und Vermeidung von Frequenzüberschneidungen.
  4. Gesundheit (SAR/MPE) – Sicherstellung der erlaubten Grenzwerte für die spezifische Absorptionsrate menschlicher Gewebe.
  5. Cybersicherheit – Einhaltung der Anforderungen zum Schutz digitaler Systeme, Netzwerke und Daten vor Angriffen, unbefugtem Zugriff oder Zerstörung durch Maßnahmen wie Verschlüsselung, Firewalls und regelmäßige Updates

4. Geltungsbereich

Die RED gilt für Geräte, die Funkwellen zur drahtlosen Kommunikation oder Positionsbestimmung nutzen. Eingeschlossen sind z. B.:

  • Mobiltelefone, Laptops, Hörgeräte…
  • WLAN-Router, Bluetooth-Produkte, Radar…
  • IoT-Geräte und industrielle Funkanlagen…
  • GPS, Drahtloses Laden…

Bitte beachten: Systeme zur öffentlichen Sicherheit/Verteidigung oder maritime/luftfahrtbezogene Kommunikation, die anderen spezialisierten Rechtsrahmen unterliegen, sind ausgenommen

5. RED-Konformität – Regulatorische Anforderungen

Um Funkprodukte rechtskonform in Verkehr bringen zu dürfen, müssen Hersteller folgendes sicherstellen:

Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, EMV und spektrale Effizienz.

Durchführung einer Konformitätsbewertung und Erstellung einer technischen Dokumentation.

Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung (DoC).

Anbringung der CE-Kennzeichnung sichtbar und dauerhaft auf dem Produkt.

Aufbewahrung der technischen Unterlagen für mindestens 10 Jahre.

6. Konformitätsbewertung – Möglichkeiten

Die Wahl des passenden Konformitätsbewertungsverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab.

Die Bewertung in der EU gilt ausschließlich am Endprodukt. Die Normenauswahl ist nach der Produktkategorie sowie Funktechnologie zu treffen.

Es besteht die Möglichkeit ein vorqualifiziertes Funkmodul einzusetzen und Teile dessen Bewertung zu übernehmen. Diese Teile der Bewertung beschränken sich auf die Funk Prüfungen, genauer gesagt die auf Modul Ebene durchgeführten Kabelgebundenen (conducted) Tests. Alle weiteren Prüfungen müssen am Endprodukt durchgeführt werden.

Bei einer nicht harmonisierten Norm ist eine Bewertung einer Benannte Stelle (Notified Body) erforderlich. .

7. Anleitung zur RED-Konformität

Hersteller sollten folgende Schritte durchführen:

  1. ScopeRight nutzen um Anforderungen zu definieren
  • Scope ermitteln
  1. Dokumentation vorbereiten
  • Technische Unterlagen und Risikobewertung erstellen.
  1. Prüfung & Zertifizierung
  • Interne/ externe Tests durchführen, ggf. Notified Body einbinden.
  1. DoC, CE-Kennzeichnung & Marktzugang
  • Konformitätserklärung erstellen, CE Zeichen anbringen und Dokumentation bereithalten.

8. Neue Anforderungen – Cybersicherheit (ab 1. Aug 2025)

Zusätzliche Anforderungen an Cybersicherheit, Datenschutz und Software-Sicherheit gemäß Artikel 3(3)(d)–(f) der RED werden verbindlich ab dem 1. August 2025.

Diese betreffen z. B.: Schutz vor unbefugtem Zugriff, sichere Datenverarbeitung sowie Betrugsprävention.